Zulassungskriterien

Der Zugang zur berufsbegleitenden Osteopathieausbildung setzt eine abgeschlossene Ausbildung in einem der folgenden Berufe voraus:

  • Arzt/Ärztin
  • Physiotherapeut/in
  • Heilpraktiker/in
  • Masseur/in und med. Bademeister mit Zusatzausbildung Manuelle Therapie (340 Stunden)

Berufe, wie z.B. Ergotherapeut/in oder Hebamme müssen die Heilpraktikerprüfung erfolgreich abgelegt haben, um die Ausbildung am COE zu beginnen.

Alle heilberufsfremden Interessenten, müssen die Heilpraktikererlaubniss vor Beginn der Ausbildung am COE nachweisen.

berufsbegleitende Ausbildung COE Osteopathie